Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert, bekommt jährlich zusätzlich vom Staat 175 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gilt eine Riester-Zulage von 300 Euro pro Kind. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.
Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.
Beim Thema Riester stehen Ihnen verschiedene Formen zur Auswahl. Es gibt Riester-Banksparpläne, -Fondssparpläne, -Rentenversicherungen und auch -Bausparverträge. Beim "Riestern" steht die Altersvorsorge im Vordergrund, mit der viele eine lebenslange Rentenzahlung verbinden. Dabei wird vergessen, dass der Riester-Vertrag (unabhängig von der Form, für welche Sie sich anfangs entschieden haben) auch für die eigengenutzte Immobilie verwendet werden kann. Das angesparte Riester-Guthaben können Sie für die Baufinanzierung heranziehen, das heißt für die Tilgung Ihres Darlehens. Man spricht an dieser Stelle auch vom Modell "Wohn-Riester".
Beim Thema Baufinanzierung berücksichtigen wir als unabhängige Berater in Freiburg auch Ihre ggf. bestehenden Riester-Verträge und rechnen Ihnen aus, was für Sie Sinn macht. Nicht immer ist es sinnvoll einen Riester-Vertrag für die Baufinanzierung zu nutzen, da hiermit einige Einschränkungen verbunden sind. Bspw. kann sich ein späterer Verkauf oder eine Vermietung der Immobilie schädlich auf Ihre staatliche Riester-Förderung auswirken. Auch das Thema "nachgelagerte Besteuerung" ist zu berücksichtigen. Was man hierbei beachten sollte, wird in nachstehendem ntV-Artikel erläutert: Wohn-Riester, wann sich der Steuerrabatt auszahlt