Die Arbeitnehmersparzulage wurde mit dem Ziel eingeführt den Vermögensaufbau von einkommensschwachen Arbeitnehmern zu fördern. Mit der Arbeitnehmersparzulage bezuschusst der Staat die Vermögenswirksamen Leistungen, sofern Angestellte mit ihrem zu versteuernden Einkommen (z.v.E.) nicht über einer gewissen Grenze liegen. In Abhängigkeit der gewählten Sparform, gibt es unterschiedliche Obergrenzen und staatliche Zulagen:
Anlageform | Arbeitnehmersparzulage | Einkommensgrenze (z.v.E.) |
Bausparen | 9 % auf max. 470 € p.a. | 17.900 € p.a. für Singles |
Investmentfonds | 20 % auf max. 400 € p.a. | 20.000 € p.a. für Singles |
Bei Verheirateten liegt die angegebene Einkommensgrenze doppelt so hoch. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält die entsprechende Zulage nach sieben Jahren seinem Vertrag gutgeschrieben. Hierbei ist zu beachten, dass während dieser Zeit nicht über das Geld verfügt werden darf, auch nicht in Teilen.
Aufgrund der recht niedriegen Einkommensgrenze kommen hauptsächlich Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage. Hier ist die Empfehlung jeden geschenkten Euro mitzunehmen. Über die Vermögenswirksame Leistungen kann die Arbeitnehmersparzulage sehr einfach beantragt werden.